Der Friedhof ist der Ort, wo die Verstorbenen zur letzten Ruhe gebettet werden und ihren Frieden finden. Er ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Er ist zugleich ein Ort, an dem die Kirche die Botschaft verkündigt, dass Christus dem Tode die Macht genommen hat und denen, die an ihn glauben, das ewige Leben geben wird. Friedhöfe dienen gleichzeitig der Trauerbewältigung der Hinterbliebenen und sind Orte des Gedenkens, der Besinnung, der Kultur sowie der Ruhe und Erholung.
In den Marschlanden liegen alle Friedhofsanlagen unmittelbar bei den Kirchen. Man glaubte, dass die Chance auf die Erlösung der Verstorbenen am höchsten war je näher man am Altar bestattet wurde. Die Bestattung im Altarraum der Kirche war das höchste Privileg, das in der Regel nur kirchlichen Würdenträgern und Stiftern zu Gute kam. Diese soziale Aufteilung setzte sich auf dem Friedhof früher fort. Je höher der Stand, desto näher konnte man an der Kirche bestattet werden. Dagegen wurden Kriminelle, Exkommunizierte und Selbstmörder nicht auf Kirchhöfen beigesetzt. Heute ist die Bestattung unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft möglich.
Alle Marschländer Friedhöfe haben Gedenkstätten für Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Sie dienen nicht nur der Trauer, sondern auch der Dokumentation und Mahnung und erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Funktion.
Momentan unterliegt die Friedhofskultur auch auf den Marschländer Friedhöfen einem Wandel. Die Familien sind heute nicht mehr so ortsgebunden. Die Nachfrage nach pflegefreien Gräbern steigt. Gab es in den Marschlanden bis vor nicht allzu langer Zeit nahezu ausschließlich Sargbestattungen, geht die Zahl zugunsten von Urnenbestattungen und anonymen Bestattungen zurück. Darauf haben auch die Marschländer Friedhöfe mit besonderen Bereichen auf ihren Friedhöfen reagiert. Erd- oder Feuerbestattungen, Särge oder Urnen, Wahl- oder Gemeinschaftsgrabstätten, anonyme Grabanlagen – all das ist auf den Marschländer Friedhöfen möglich. Mit der Beisetzung beginnt die Ruhezeit (Nutzungsrecht) von 25 Jahren.
1 Ein jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde: 2 Geboren werden hat seine Zeit, sterben hat seine Zeit; pflanzen hat seine Zeit, ausreißen, was gepflanzt ist, hat seine Zeit; 3 töten hat seine Zeit, heilen hat seine Zeit; abbrechen hat seine Zeit, bauen hat seine Zeit; 4 weinen hat seine Zeit, lachen hat seine Zeit; klagen hat seine Zeit, tanzen hat seine Zeit; 5 Steine wegwerfen hat seine Zeit, Steine sammeln hat seine Zeit; herzen hat seine Zeit, aufhören zu herzen hat seine Zeit; 6 suchen hat seine Zeit, verlieren hat seine Zeit; behalten hat seine Zeit, wegwerfen hat seine Zeit; 7 zerreißen hat seine Zeit, zunähen hat seine Zeit; schweigen hat seine Zeit, reden hat seine Zeit; 8 lieben hat seine Zeit, hassen hat seine Zeit; Streit hat seine Zeit, Friede hat seine Zeit.