Fall von sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde
Triggerwarnung: In diesem Text geht es um sexualisierte Gewalt. Dieser Text kann bei einigen Menschen unangenehme Erinnerungen oder emotionale Belastung auslösen.
Wir haben am 27. Juni 2025 Kenntnis über einen Fall sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde erlangt, der aktuell vor dem Landgericht Hamburg verhandelt und über den medial berichtet wird.
Wir sind schwer erschüttert und schockiert von dem unfassbaren Unrecht, das – der Anklage nach – einem Jugendlichen im Jahr 2022 auch in unseren Räumlichkeiten widerfahren ist.
Wir positionieren uns klar gegen sexualisierte Gewalt. Wir wollen nicht schweigen und sexualisierte Gewalt klar benennen.
Hintergrund:
Ein Vater war wegen besonders schwerer Zwangsprostitution in Tateinheit mit Zuhälterei, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener vor dem Landgericht Hamburg angeklagt. Er soll seinen 15-jährigen Sohn im Jahr 2022 an mehrere Männer verkauft haben – auch ein ehemaliger Pastor der Kirchengemeinde Ochsenwerder soll für sexuelle Handlungen bezahlt und auf den Jugendlichen eingewirkt haben.
Am Donnerstag, 17.7.2025, wurde das Urteil gegen den Vater öffentlich verlesen. 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung - so lautet das Urteil gegen den Vater wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen (§ 180 StGB). Der Hauptanklagepunkt der Zwangsprostitution ließ sich nicht bestätigen.
Gegen den Pastor wurde ebenfalls Anklage erhoben. Diese wird in einem gesonderten Gerichtsprozess verhandelt. Wann dieser Prozess beginnt, ist aktuell noch nicht bekannt.
Nachdem im März 2025 die Staatsanwaltschaft Hamburg die Anklageschrift an das Landeskirchenamt der Nordkirche übermittelt hatte, wurde der Pastor sofort von seinem Amt suspendiert. Das Landeskirchenamt hat daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen den Pastor eingeleitet. Die Zuständigkeit für das Disziplinarverfahren liegt beim Landeskirchenamt der Nordkirche.
Der Kirchenkreis Hamburg-Ost hat nach Bekanntwerden am 27.6. umgehend einen Beratungsstab eingesetzt, um nach den standardisierten Handlungsplänen vorzugehen und die nächsten Schritte zu planen. Die Zuständigkeit für das Interventionsverfahren liegt beim Kirchenkreis Hamburg-Ost.
Wie ist es im Kirchenkreis Hamburg-Ost mit der Intervention weitergegangen?
Kirchenkreis und Gemeinden sehen sich in der Verantwortung, möglichen weiteren Fällen sexualisierter Gewalt nachzugehen. Dazu sind am 4. Juli Informationen auf dieser sowie den Websites der Kirchengemeinden der Vier- und Marschlande und auf kirche-hamburg.de veröffentlicht worden mit einem Aufruf an mögliche weitere Betroffene oder auch Zeug*innen, sich zu melden. Hierfür wurden die Kontaktdaten der Unabhängigen Meldebeauftragten, Jette Heinrich, sowie kirchenexterne Ansprechstellen benannt.
Unsere Kirchengemeinde wird auch weiterhin durch die Fachstelle Prävention und Intervention unterstützt.
Zum Interventionsverfahren gehört auch, zu prüfen, wo der Pastor nach seinem Weggang aus Ochsenwerder Ende 2022 tätig war. Der Pastor wurde im Vertretungsdienst im Kirchenkreis Hamburg-Ost bis Ende Juni 2024 eingesetzt. Anschließend war er bis zu seiner Suspendierung im März 2025 im Vertretungsdienst der Nordkirche tätig. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde der Pastor von unverzüglich suspendiert.
Unterstützung für Betroffene:
Unsere Haltung ist klar: Wir stehen an der Seite von Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren! Wir nehmen ernst, was betroffene Personen uns berichten und anvertrauen. Sowohl wir als auch der Kirchenkreis sehen sich in der Verantwortung möglichen weiteren Fällen sexualisierter Gewalt in unserer Gemeinde nachzugehen. Deshalb ermutigen wir alle Personen, die von sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde betroffen waren, sich an die Unabhängige Meldebeauftragte Jette Heinrich zu wenden. Jette Heinrich berät vertraulich und orientiert sich an den Wünschen der betroffenen Person. Alle weiteren Schritte erfolgen transparent und einvernehmlich.
Da dieser Schritt für Menschen, die Leid, Unrecht und ggf. bisher kein Gehör bei kirchlichen Personen erfahren haben, ein Schritt ist, der viel Vertrauen und Kraft kostet, gibt es auch die Möglichkeit sich anonym an Jette Heinrich zu wenden: anonym@kirche-hamburg-ost.de
Wenn Sie diese Adresse nutzen, signalisieren Sie, dass Sie Ihren Hinweis anonym abgeben wollen, ohne dies explizit benennen zu müssen. Nutzen Sie dafür eine E-Mail-Adresse, die nicht Ihre Klarnamen enthält.
Auch Angehörige betroffener Personen sowie Zeuginnen und Zeugen können sich jederzeit vertraulich an Jette Heinrich wenden. Melden Sie sich ebenfalls gern, wenn Sie wichtige Hinweise haben!
Unabhängige Meldebeauftragte Jette Heinrich
040 519 000 472 oder 0176 195 198 96
Jette.Heinrich@Kirche-Hamburg-Ost.de
Weitere Informationen zur Arbeitsweise der Unabhängigen Meldebeauftragten finden sie hier:
Unterstützung für Betroffene | Ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost - Kirche Hamburg Ost
Alternativ können Sie sich kirchenextern an folgende Stellen wenden:
Hilfetelefon sexueller Missbrauch, Telefon: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym);
Webseite: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
NEXUS HAMBURG – Netzwerk Hamburger Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt,
Webseite: https://nexus-hamburg.de/
Sexualisierte Gewalt geht uns alle an!
Wir können gut nachvollziehen, dass der Gedanke an sexualisierte Gewalt belastend sein kann, auch wenn man diese nicht unmittelbar erlebt hat. Wir können auch nachempfinden, wenn Sie mit Ihrem Glauben oder Ihrem Vertrauen in die Gemeinde hadern. Scheuen Sie sich bitte in diesem Fall nicht, ein seelsorgerliches Gespräch zu suchen.